Per Online Banking aufs Sparbuch zugreifen – geht das?
Grundsätzlich NEIN, da Verfügungen über die Spareinlagen (= Guthaben auf dem Sparkonto) gesetzlich nur gegen Vorlage der Sparurkunde (= Sparbuch) möglich sind. Dies ist online nicht möglich. Außerdem sind Spareinlagen nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, weshalb sie auch mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten belegt sind.
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Seit einiger Zeit bieten aber einige Banken trotzdem Produkte an, die dem Sparbuch – insbesondere in der Namensgebung – sehr ähnlich sind und über Online Banking verfügen. So bietet beispielsweise die Sparkasse ihr “RenditeKonto” auch unter dem Namen “SB-Sparbuch” (Selbstbedienungs-Sparbuch) mit den typischen Sparbuch-Merkmalen an.
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